Aus einer eher unscheinbaren Meldung aus dem Bayernteil der gestrigen Ausgabe der Süddeutschen Zeitung (SZ vom 13.10.2011, S. R 17) ergibt sich, dass das bayerische Landeskriminalamt mittlerweile eingeräumt hat, den “Bayerntrojaner” seit Anfang 2009 in insgesamt 22 Fällen eingesetzt zu haben, wobei 12 Fälle allein auf das laufende Jahr entfallen. Das bedeutet zunächst, dass es weit mehr als die fünf Fälle gibt, die die Staatsregierung zunächst gegenüber dem Landtag zugegeben hat. Hier zeigt sich zunächst, dass die Staatsregierung eine parlamentarische Anfrage der Grünen vom 25.03.2011, woraufhin zunächst nur vier Fälle eingeräumt wurden, unzutreffend beantwortet hat. Die Staatsregierung hatte dann im Juni 2011 fünf Fälle eingeräumt, was sich ebenfalls nicht mit den jetzigen Auskünften des LKA deckt. Entweder hat also die Staatsregierung die Öffentlichkeit und den Landtag falsch informiert oder ist selbst vom LKA falsch informiert worden. Beides ist nicht akzeptabel. Die jetzt eingeräumten 22 Fälle beziehen sich nach dem Bericht der SZ auf solche Ermittlungen, bei denen zusätzlich zur Quellen-TKÜ alle paar Sekunden heimlich Browser-Screenshots angefertigt und an das LKA geschickt wurden. Das ist besonders pikant, da das Landgericht Landshut genau diese Praxis bereits mit Beschluss vom 20.01.2011 für rechtswidrig erklärt hat. Es ist auch juristisch evident, dass es sich hierbei um eine rechtswidrige Onlinedurchsuchung handelt, für die es keine Rechtsgrundlage gibt und die nach der Entscheidung des BVerfG die Grundrechte verletzt. Die bayerischen Behörden haben also den Beschluss des Landgerichts Landshut bewusst ignoriert und in voller Kenntnis der Rechts- und Verfassungswidrigkeit den Bayerntrojaner im Jahre 2011 weiterhin zum Einsatz gebracht und zwar in mindestens 12 Fällen. Die Behörden können sich hierfür auch dann nicht auf eine richterliche Gestattung berufen, und zwar selbst dann nicht, wenn ein Ermittlungsrichter eine sog. Quellen-TKÜ angeordnet haben sollte. Wie der Beschluss des Landgerichts Landshut – der den Wortlaut der richterlichen Anordnung des Amtsgerichts Landshut wiederholt – nämlich zeigt, ist die richterliche Anordnung explizit auf die Internettelefonie beschränkt. Im Beschluss heißt es wörtlich: “Unzulässig sind (…) das Kopieren und Übertragen von Daten von einem Computer, die nicht die Telekommunikation des Beschuldigten über das Internet mittels Voice-Over-IP betreffen.” Hierüber setzen sich das bayerische Landeskriminalamt und auch die Staatsanwaltschaften, die immerhin als sog. Herren des Ermittlungsverfahrens gelten, weiterhin gezielt hinweg. Diese bewusste Verletzung der Grundrechte ist von einer neuen Qualität und in dieser Form neu. Es war also keineswegs übertrieben, als Heribert Prantl in der SZ unlängst von einer neuen Form der Staatskriminalität sprach.
-
Posted to google.com
Bayerntrojaner: Behörden setzen sich gezielt über das Recht hinweg
- Tags:
- Überwachung
- bürgerrechte
- Grundrechte
- Fernmeldegeheimnis
- Strafrecht
- Bayernrojaner
- LKA
- Quellen-TKÜ
October 14 2011, 10:24am | Comments »
-
Posted to google.com
Die Razzia bei Pfarrer Lothar König
http://netzpolitik.org/2011/die-razzia-bei-pfarrer-lothar-konig/
Lothar König war gestern einer der Redner bei der Demonstration Freiheit statt Angst. Er hatte sich im Februar mit seiner Jungen Gemeinde Jena an den Demonstrationen gegen den Dresdner Naziaufmarsch beteiligt. Nun wird dem Pfarrer (!) vorgewurfen dort zu Gewalt aufgerufen zu haben. Das allein ist ja schon lächerlich genug, vor allem wenn man das “Beweis-Video” (s.u.) anschaut . Nicht mehr so lustig war dann, was am 10. August passierte: Gegen 06:15 Uhr am Morgen des 10. August 2011 drangen etwa 25 bewaffnete Polizeibeamte einer sächsischen Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) in die Dienstwohnung des Stadtjugendpfarrers Lothar König ein. [...] Bei der etwa fünfstündigen Aktion durchsuchte die Polizei neben Räumlichkeiten, die nicht von Lothar genutzt werden, auch die Amtsstube des Seelsorgers – obwohl die Polizei über das besondere Schutzbedürfnis solcher Räume informiert war. Aus diesem Zimmer wurden Gegenstände konfisziert. Neben der Schamlosigkeit und Rücksichtslosigkeit, mit der die sächsischen Behörden gegen Lothar König und seine Funktion als Stadtjugendpfarrer, Seelsorger und Geheimnisträger vorgegangen sind, empört uns im Besonderen das Beschlagnahmen des JG-Dienstwagens. Dass man in Sachsen – vor allem wenn es um Nazi-Gegner geht – Probleme hat, sich an den Rechtsstaat zu gewöhnen und von alten, tradierten Ermittlungsmethoden zu lösen, ist nichts neues mehr. Dass aber sogar das Gefühl für den historischen Sarkasmus fehlt, ausgerechnet einen Pfarrer zu gängeln, ist echt erschreckend. Wir erinnern uns: Als am gleichen Tag ein Wohnhaus von einer Horde randalierender Nazis angegriffen wurde, wusste die Polizei sich zurückzuhalten. Das wurde dann aber kurze Zeit später nachgeholt und das angegriffene Haus – na? Was wohl? – von 150 Polizisten durchsucht und die Bewohner mit Kabelbindern gefesselt. Unter JG-Stadtmitte.de wird über den Verlauf des Verfahrens gegen Lothar König berichtet. Anne Roth hat zu dem schon von ein paar Tagen diese sehenswerte Reportage von Frontal 21 verlinkt:
September 11 2011, 12:25pm | Comments »
-
Posted to google.com
Prima Idee: Kommunikationsdienste in England ausschalten
http://netzpolitik.org/2011/prima-idee-kommunikationsdienste-in-england-ausschalten/
Laut vieler Meldungen will David Cameron im Kampf gegen die Ausschreitungen in London mit der Polizei, den Geheimdiensten und der Industrie zusammen herausfinden, ob es richtig wäre, die Leute von der Kommunikation über Websites und Kommunikationsfirmste auszuschließen, wenn wir wissen, dass sie Gewalt, Chaos und Straftaten planen. Man mag sich da an Mubarak oder Assad erinnert fühlen, aber nein! Cameron erklärt dem Parlament dass ein freier Informationsfluss für Gutes ebenso genutzt werden kann wie für Schlechtes Dazwischen zu differenzieren obliegt dann wohl ihm. Dass er die Strafmaßnahmen nur für die “Bösen” ankündigt, sollte dabei keinesfalls als Milde interpretiert werden, im Gegenteil: Nur eine Vollüberwachung erlaubt die Unterscheidung zwischen guter und böser Kommunikation. Ich habe mich gestern im Gespräch mit dradio-Kultur schon etwas ausführlicher zur Blackberry-Sperrung/Überwachung geäußert. Als der Moderator auf Netz- oder Teilnetzabschaltungen zu sprechen kam, habe ich das zuerst gar nicht ernst genommen. Gibt es Zitate von Cameron z.B. zur Internetabschaltung in Ägypten? Oder zum Einsatz der Armee gegen die eigene Bevölkerung in selbigem Land? Das zieht er nämlich ebenso in Erwägung, und selbst die Polizei spricht sich dagegen aus.
TeilenTwittern
August 11 2011, 4:48pm | Comments »
-
Posted to google.com
Hidden Feature in Android: Peilsender
http://www.netzpolitik.org/2011/hidden-feature-in-android-peilsender/
Tja, da baut Apple so ein schönes Feature ein, und was macht man als Besitzer eines Smartphones mit Googles Android-Betriebssystem? Man ärgert sich, dass das eigene Gerät nicht auch gleich ab Werk eine eingebaute Vorratsdatenspeicherung hat und Bewegungsprofile aufzeichnet! Dabei muss man das gar nicht! Google war nämlich so freundlich, und hat Android mit einer ganz ähnliche Funktion ausgestattet. Nur eine schöne Software zur Visualisierung mit Google Maps oder OpenStreetMap, die gibt es wohl (noch) nicht. Ein Python-Script zum Auslesen der beiden Dateien mit den gespeicherten Positionsdaten hingegen gibt es, und zwar bei github: Following the latest days internet outrage/overreaction to the revelation that iPhone has a cache for its location service, I decided to have look what my Android devices caches for the same function. This is a quick dumper I threw together to parse the files from the Android location provider. The files are named cache.cell & cache.wifi and is located in /data/data/com.google.android.location/files on the Android device. You will need root access to the device to read this directory. [...] PS: Wenn ich das Update bei github richtig verstehe, ist der für die Speicherung verantwortliche Code inzwischen nicht mehr Opensource. Kann das jemand bestätigen? Ich habe leider keine Android-Phone zur Hand. Nachtrag, 21:55 Uhr: Siehe auch “Android geolocation using GSM network – Where was Waldroid” (PDF) von Renaud Lifchitz auf dem 27c3 (via Christoph Kappes) Tweet
- Tags:
- Informationstechnologie
- Überwachung
- vds
- Freie Software
- opendata
- android
- bewegungsprofile
- GPS
- iphone
- opensource
- positionsdaten
April 21 2011, 9:33pm | Comments »
-
Posted to google.com
US-Gericht: Twitter muss Wikileaks-Daten an US-Behörden geben
http://www.netzpolitik.org/2011/us-gericht-twitter-muss-wikileaks-daten-an-us-behorden-geben/
Wir hatten hier und hier darüber berichtet, dass die USA ganz gerne “einmal alles” von Twitter über @rop_g, @birgittaj, @ioerror, @wikileaks, Bradley Manning und allen Followern derer Accounts haben wollen. Twitter hat die Account-Inhaber informiert, und die hatten sich – unterstützt von allen möglichen Organisationen mit allen rechtlichen Kräften dagegen gewehrt. Vergebens. Gegen die Entscheidung des US-Bundesgerichts kann und wird Berufung eingelegt werden. Die Sache ist also noch nicht vom Tisch.
March 12 2011, 9:29pm | Comments »
-
Posted to google.com
Vorratsdaten in Frankreich: Auch Passwörter werden gespeichert [3. Update]
http://www.netzpolitik.org/2011/vorratsdaten-in-frankreich-auch-passworter-werden-gespeichert/
Am 25. Februar ist in Frankreich das Gesetz (eigentlich: Dekret) zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie der EU beschlossen worden, die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgte am 1. März. Neben den bereits bekannten und in der Richtlinie genannten Daten wie IP-Adressen, Telefonnummern, Email-Adressen etc., aus denen man bereits unglaublich viel über die Teilnehmer erfahren kann, ist in letzter Sekunde die Liste der zu speichernden Daten um “Passwörter” (mots de passe) ergänzt worden. Das ganze lief offenbar unter Ausschluss der Öffentlichkeit und sogar der Fachgremien ab. In der Version des Gesetzes, die vorher der französischen Datenschutzkommission CNIL zur Kommentierung vorgelegt worden war, tauchten Passwörter noch gar nicht auf. Sie wurden erst in letzter Minute ergänzt und ohne irgendeine öffentliche Debatte abgenickt. Inhaltlich und formal ist das ein Skandal erster Güte. Der europäische Chefdatenschützer von Google, Peter Fleischer, den ich normalerweise nicht so schätze, bringt die Konsequenzen gut auf den Punkt: Damit ist der Einstieg gemacht in die Vorratsdatenspeicherung von Inhalten, während es bisher ja “nur” um Verbindungsdaten ging. Man kann nur hoffen, dass es hier bald zu Klagen kommen wird. Bislang wird offenbar noch kaum darüber berichtet. Update: Es besteht etwas Unklarheit darüber, welche Passwörter gemeint sind. Aus der Maschinenübersetzung des Dekretes lese ich heraus, dass damit Mail-Passwörter gemeint sind, der Mailanbieter also keine MD-5-Hashes des Passworts mehr speichern darf. Das wäre an sich schon eine recht große Sicherheitslücke und außerdem sehr praktisch für die Polizei. Ein von aprica in den Kommentaren verlinkter AFP-Bericht interpretiert das allerdings so, dass es auch um Foren-Accounts und anderes geht, wo Passwörter anfallen. Hier gibt es noch einen französischen Blogpost dazu, der ein wenig zur historischen Einordnung schreibt. Nach den dort zitierten Passagen mit Referenz auf das zugrundeliegende Gesetz von 2004 sind eventuell alle Anbieter von im Web gehosteten Angeboten betroffen. Krass. Das Gesetz macht wohl in Frankreich derzeit unter dem Namen “Le décret Big Brother” die Runde. Ich warte noch auf weitere Einschätzungen und Infos von Kollegen aus Frankreich. Wer mehr Infos hat: Gerne in die Kommentare! Update 2: Rigo hat das in den Kommentaren ausführlich in den zeitgeschichtlichen Kontext gestellt. Danke dafür! Damit es nicht untergeht, kopiere ich es mal hier oben rein:
“Das Dekret ist ja nur eine Durchführungsverordnung zum Gesetz von 2004. Die Diskussion und die Auseinandersetzungen, die hier gefordert werden, wurden also schon vor 2004 geführt. Das war ausserdem schon vor Sarkozy. Es ist die Reaktion auf den Fall Altern B bei dem Bilder von Estelle Halliday, die damalige Frau von Johnny Halliday [Rigo meint vermutlich David Hallyday, RB], veröffentlicht wurden. Valentin Lacambre, ein Internet-Pionier in Frankreich, den ich schon ein paarmal getroffen habe, konnte oder wollte nicht mitteilen, wer die Bilder eingestellt hatte. Das Ganze war ein grosser Skandal in Frankreich. Der Gesetzgeber hat darauf mit dem Gesetz von 2004 reagiert und in Art. 6 II bestimmt, dass hosting provider alle Daten speichern um denjenigen zu identifizieren, der einen öffentlichen Inhalt eingestellt hat oder zu seiner Veröffentlichung beigetragen hat. Die Durchführungsverordnung sollte das konkretisieren. Sie ist durch mehrere Gremien gelaufen. Zweck war immer sicher zu stellen, dass sich Altern B nicht wiederholt. Eine Art Anti-wikileaks. Das ist wohl auch der politische Zusammenhang für das Auftauchen der Durchführungverordnung zum jetzigen Zeitpunkt. Allerdings hat das Passwort natürlich nichts mit der Feststellung der Identität eines Inhaltsanbieters zu tun. Und genau darin liegt unter anderem das Problem. Da ist ohne Konzertation ein Fremdkörper eingebaut worden von dem eigentlich niemand so richtig weiss, was er da drin soll. Denn an die Passwörter kommt der Geheimdienst auch. Aber was soll die Polizei damit? Und dem Gesetzeszweck dient es auch nicht. Vielleicht ist es eine direkte Reaktion auf wikileaks, wo der Regierung gerichtlich bescheinigt wurde, dass sie keine Handhabe gegen einen Wikileaks mirror hat. Warum ist das kein Skandal? Weil das eigentlich eine Diskussion aus 2004 ist, weil so viel schief läuft in Frankreich, dass die Leute sich über andere Dinge aufregen, die sie anscheinend direkter betreffen als das Internet.” Update 3: Roman hat in den Kommentaren darüber informiert, was genau gespeichert werden muss. Danke! Ich kopiere das mal wieder hier oben rein: “[E]s ist so dass sich dies nur auf kommerzielle Dienste im Internet bezieht wie z.B. Hoster von Videos/Bilder, E-Mailanbieter oder Onlinehändler wodurch die Privatenforen nicht davon betroffen wären.Die Daten müssen ein Jahr gespeichert werden und das ganze unter dem Standpunkt man gehe auf Terroristenjagd damit. Speichern müssen die Anbieter folgendes:
Sämtliche Daten welche erhoben werden bei Abschluss eines Vertrages oder dem erstellen eines Accounts. Name und Vorname, eventuelle Titel oder Firmennamen Die Postanschrift Die verwendeten Pseudonyme Sämtliche E-Mailkonten welche mit dem Account benutzt werden sowie alle Verbindungen zu anderen Accounts der gleichen Person Die Telefonnummer Sowie die Passwörter und alle möglichen Überprüfungsdaten wenn man z.B. sein Passwort vergessen. Die IP-Adresse samt den möglichen Daten z.B. des Routers oder PC´s Anfang- und Endzeit der Verbindung Die Charakateristischen Züge der Leitung des Abonnierten (Was auch immer damit gemeint ist) Auch müssen die Aktionen welche man dort unternommen hat gespeichert werden z.B. ob man eine E-Mail gespeichert hat oder ein Video/Bild runtergeladen hat samt Zeit und Datum. Bei Abschluss eines Vertrages müssen auch Zahlungsart, Gesamtbetrag, Referenznummer sowie Datum und Uhrzeit der Transaktion.
Quelle: Le Monde” Was mich ja wirklich irritiert, ist die Speicherung aller “Aktionen, welche man dort unternommen hat”. Das wäre wirklich die Kompletterfassung aller Dinge, die ich auf kommerziellen Web-Plattformen unternehme. Was heisst dabei “kommerziell”? Ich gehe davon aus, dass sowas wie Netzpolitik.org, wo ab und zu mal Werbung läuft, auch darunter fallen würde. So oder so: Es geht also wirklich weit über die Passwörter hinaus. Weia. Da kann man nur hoffen, dass die angekündigte Verfassungsbeschwerde der französischen Provider erfolgreich ist. Die jüngste Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in Paris zu Netzsperren stimmt mich allerdings nicht sehr optimistisch. Es muss daher politischen Widerstand geben.
- Tags:
- Digital Rights
- General
- Datenschutz
- Überwachung
- Vorratsdatenspeicherung
- bürgerrechte
- frankreich
- IT-Sicherheit
- TK-Überwachung
March 12 2011, 5:26pm | Comments »
-
Posted to google.com
Nur kurz: Das Internet ist böse, Bild.de gesperrt, Perspektive ZugErschwG
Ich will gar nicht lange ablenken, schließlich schaue ich auch gespannt, wie sich die Situation in Japan entwickelt. 3 Links fürs Wochenende habe ich aber trotzdem, vielleicht schlicht zur Ablenkung:
Gestern Abend wurde im Ersten die Doku “Angriff aus dem Internet – Wie Online-Täter uns bedrohen” wiederholt. 45 Minuten Feinkost nicht nur für Verschwörungstheoretiker.
Die Reportage von ARD-Korrespondent und Grimme-Preisträger Klaus Scherer beginnt recht lebensnah, um ein Licht auf neue, alltägliche Risiken einer vernetzten Welt zu werfen. Er besucht US-Bürger, die von Hackern erst ihrer kompletten Identität und dann ihres Vermögens beraubt wurden. Er trifft FBI-Agenten, die jahrelang verdeckt in Cyber-Gangs ermittelten. Diese verschieben gefälschte Kreditkarten zu Spottpreisen und dabei binnen Stunden Banken um Millionen prellen. Noch einmal anschauen kann man sich den vielleicht besten Werbefilm, der je für die Vorratsdatenspeicherung gedreht wurde, in der Mediathek des Ersten oder auf Plattformen, vor denen im Film gewarnt wurde.
Aber gut, das Böse lauert bekanntlich immer und überall. Das dachte man sich auch in der Berliner Stadtbibliothek „Ingeborg Drewitz“ und installierte einen Internetfilter auf ansonsten frei zugänglichen Internet-PCs. Und der filtert nun, u.a. die Webseite der Bild-Zeitung.
Neben jugendgefährdenden Seiten wird auch „Bild.de“ geblockt: „Diese Website enthält nicht jugendfreie Inhalte, die nur für Erwachsene vorgesehen sind.“ Die Bild ist not amused und lässt einen Leser “Zustände wie sonst nur in Diktaturen” beklagen (Link zu Bild.de). Tja, so kann’s gehen.
RA Stadler verweist in seinem Blog auf einen Beitrag seines Kollegen RA Boecker, der sich für den AK Zensur ein paar Gedanken zur Zukunft des Zugangserschwerungsgesetzes bzw. zum Kampf gegen Missbrauchsdarstellungen im Internet. Ich bitte um Beachtung:
Ich wünsche mir eine Zukunft, in der im Internet keine Dokumente zu finden sind, die den Mißbrauch von Menschen, insbesondere Kindern, zeigen. Nur: welcher Weg führt dorthin? Wie erreicht man dieses Ziel? Meine Idee ist, für das Erreichen dieses Zieles einen multilateralem völkerrechtlichem Vertrag einen internationalen Rahmen für das wirksame Löschen zu schaffen (dieser könnte zB in die UN Convention on the Rights of the Child eingefügt oder als Protokoll hierzu erklärt werden).
- Tags:
- Informationstechnologie
- Deutschland
- Digitalkultur
- ARD
- Datenschutz
- Zensur
- Überwachung
- vds
- Jugendschutz?
- Campaigning
- Bibliothek
- bild
- Bildde
- Boecker
- Cyber-Gangs
- DasErste
- Drewitz
- Internetfilter
- Online-Täter
- Scherer
- Stadler
- ZugErschwG
- Zukunft
March 11 2011, 1:31pm | Comments »
-
Posted to google.com
Der Bayerntrojaner illegal im Einsatz (Update)
http://www.netzpolitik.org/2011/der-bayerntrojaner-illegal-im-einsatz/
Ab und an muss man am Flughafen zur Spengstoffkontrolle. Ich kannte das gar nicht, bis ich einmal in Stuttgart am Security-Check stand und mir ein Wachmann in breitestem Schwäbisch den Begriff an den Kopf knallte und ich erstmal nicht verstand, was er überhaupt wollte. Er war dann schnell sauer und ich erklärte das mit fehlenden Schwäbisch-Kenntnissen, außerdem kannte ich das Procedere einfach nicht und war verwundert, überhaupt Opfer davon in einem leeren Flughafen auf einer innerdeutschen Reise zu werden. Falls einem das in München oder anderswo in Bayern passiert, sollte man aufpassen und ja drauf achten, dass man bei der Kontrolle auch dabei ist. Spiegel-Online berichtet über genau so einen Fall, wo dabei einfach ein Trojaner auf den Rechner kopiert wurde, der dann fortan bei jeder Internetverbindung alle 30 Sekunden einen Screenshot des aktuellen Desktops an das LKA Bayern mailte. Insgesamt 60.000 Bilder wurden dabei illegal verschickt. Konkretes Opfer war ein kaufmännische Angestellte einer Firma aus Bayern, die Psychopharmaka vertreibt. Ermittelt wurde zwar gegen die Firma, dabei handelte es sich aber nicht um “schwerster Kriminalität” und “Terrorismus”, die immer für die Legitimation des Bundestrojaners / der Onlinedurchsuchung genannt wurden. Anscheinend hatte das LKA auch nur einen Beschluss vom Amtsgericht Landshut für eine Quellen-TKÜ, also der Überwachung der Telekommunikations und nicht für das regelmäßige Screenshoten des Bildschirms. Bananenrepublik Bayern. Der Fall passierte 2009. Unklar ist, ob immer noch sowas praktiziert wird. Trotzdem sollte man seinen Rechner nicht unbeaufsichtigt zur Sprengstoffkontrolle geben, sondern immer darauf bestehen, auch dabei zu sein. Update: Frage an die mitlesenden Juristen: In den Kommentaren wurden Fälle geschildert, wo Personen von ihren Notebooks bei der Sprengstoffkontrolle getrennt wurden. Mir ist das so noch nicht passiert. Kann man in einem solchen Fall darauf bestehen, bei der Sprengstoffkontrolle dabei zu sein und sein Notebook im Auge zu behalten?
February 28 2011, 4:57pm | Comments »
-
Posted to google.com
Warnung vor de-Mail
http://www.netzpolitik.org/2011/warnung-vor-de-mail/
Gestern Abend haben CDSU und FDP also ihr de-Mail-Gesetz beschlossen. Es ist schon ein starkes Stück, was den Bürgern jetzt untergejubelt werden soll:
Als “verschlüsselt” werden die Emails bezeichnet, um die Anwender in falscher Sicherheit zu wiegen: Der de-Mail-Server bekommt den Generalschlüssel und jede de-Mail wird auf dem Transportweg einmal geöffnet und umkodiert. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ohne eingebaute Hintertür, bei der nur der Empfänger die Nachricht entschlüsseln kann, wurde abgelehnt, obwohl mehrere Sachverständige auf die Notwendigkeit hingewiesen haben, und der Bundesrat sie explizit gefordert hat. Man wird verpflichtet, die de-Mails regelmäßig abzuholen. Eine de-Mail entspricht also einem Einwurf-Einschreiben: Einmal abgesendet, gilt sie als zugestellt. Wer einmal ein paar Wochen im Urlaub war, und auf ein Einwurfeinschreiben nicht schnell genug reagieren konnte, weiß, wovon ich rede. (Binninger von der CDU dementiert das) und selbstverständlich soll man für den Quatsch auch noch bezahlen
Ich könnte jetzt hier noch auf ein paar mehr Kritikpunkte eingehen, aber allein die Verschlüsselungslüge reicht mir schon völlig aus. Was man im Briefbereich niemals hätte durchsetzen können, wird den Bürgern jetzt per Bundes-Standard aufs Auge gedrückt: Die Möglichkeit, jede de-Mail problemlos mitzulesen. Und das geschieht nicht wider besseren Wissens: Als der Bundesrat eine sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung forderte, antwortete die Regierung bekanntermaßen: Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gefährdet das gesamte Ziel von de-Mail [...] Finger weg!
- Tags:
- Datenschutz
- Überwachung
- de-mail
February 25 2011, 2:10pm | Comments »
1 2





