SPD, CDU und FDP haben am vergangenen Mittwoch ein umfangreiches Überwachungspaket für Rheinland-Pfalz beschlossen. Mit einer Novelle des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (wir berichteten) wurden heimliche Online-Durchsuchung von Rechnern sowie Quellen-Telekommunikationsüberwachung (also das Abhören von Verbindungen vor der Verschlüsselung auf dem Rechner) eingeführt. Außerdem hat die Polizei die Befugnis bekommen, zur Gefahrenabwehr Mobilfunkverbindungen zu unterbrechen oder gar zu verhindern. Lediglich dem Bundesverfassungsgericht ist es wieder einmal zu verdanken, dass die Ermächtigung zum automatisierten KFZ-Kennzeichen-Scanning entfernt werden musste und mit der Rasterfahnung nicht mehr “bereits im Vorfeld einer konkreten Gefahr” (sic!) operiert werden darf, sondern “nur” noch zur Abwehr einer “Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person”. Die Gesetzesnovelle ist relativ umfangreich weswegen vermutlich noch weitere, kritische Punkte zu Tage kommen werden. GRÜNE, LINKE und Piratenpartei kritisierten die Umsetzung in den letzten Atemzügen der SPD-Alleinregierung scharf. Daniel Köbler, Landesvorstandssprecher der GRÜNEN hielt der SPD vor, sie nutze die letzten Tage ihrer absoluten Mehrheit, um noch schnell die Gesetze durchzudrücken, “die in vielen gesellschaftlichen Gruppen auf Ablehnung stoßen und für die es nach der Landtagswahl im März keine Mehrheit mehr gibt.” Rasterfahndung, Online-Durchsuchung, Ausbau polizeilicher Befugnisse würden aus Rheinland-Pfalz einen Überwachungsstaat machen, so Köbler. Die Novelle widerspräche auch den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes und das Landeskriminalamt erhalte weitergehende Befugnisse als sie selbst der Staatsanwaltschaft zustünden , die sich im Rahmen der Strafprozessordnung an engere Grenzen zu halten habe, so die GRÜNEN. Wolfgang Ferner, Landesvorsitzender der LINKEN attackierte SPD-Innenminister Bruch, der “auch noch stolz” darauf sei, dass Rheinland-Pfalz das erste Bundesland ist, dass nach der Neufassung des BKA-Gesetzes die Online-Durchsuchung einführt. Zur Glaubwürdigkeit der SPD-Fraktion zitierte er aus einer Presseerklärung von vor einem Jahr in der es noch gehießen habe: “Wer die kritische Haltung der SPD-Landtagsfraktion zu solchen Themen wie einer pauschalen automatischen Kennzeichenerfassung oder der Online-Durchsuchung kennt, wird sicher nicht annehmen können, dass die SPD solchen Regelungen im Landtag ihre Zustimmung geben wird” Angelo Veltens, Politischer Geschäftsführer der Piratenpartei erklärte, es sei “unserer Demokratie absolut unwürdig”, dass Polizeibeamte zukünftig heimlich und unkontrolliert Computer und Festplatten ausspionieren dürften und dass diese Maßnahmen sogar durchgeführt werden dürfen, selbst wenn Dritte unvermeidbar davon betroffen sind. Die “ehemalige Bürgerrechtspartei FDP”, so Veltens, habe sich aus bürgerrechtlicher Sicht einmal mehr als unglaubwürdig erwiesen. Die Piratenpartei fordert nun den sofortigen Stopp der POG-Novelle und prüft eine Verfassungsbeschwerde. CDU, SPD und FDP forderte sie auf, sich auf Grund- und Menschenrechte zurück zu besinnen und “vom Irrweg des Überwachungsstaates” abzukehren, “bevor es zu spät” sei.
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Rheinland-Pfalz auf dem Weg zum Überwachungsstaat: SPD, CDU und FDP beschließen umfangreiches Überwachungspaket
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January 27 2011, 8:05pm | Comments »
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Der emotionale Wert eines Megabytes?
http://www.netzpolitik.org/2011/der-emotionale-wert-eines-megabytes/
Bei Sueddeutsche.de gibt es ein Interview mit dem Chef des Netzwerk-Ausrüsters Alcatel-Lucent, Ben Verwaayen, über “Netzneutralität? Bald kein Thema mehr“. Alcatel-Lucent hat ja ein Eigeninteresse daran, dass Netzneutralität abgebaut wird, weil sie u.a. die passende Technik für Netzwerkmanagement für die “neuen Geschäftsmodelle” anbieten, die dann “Diensteklassen”, etc. haben sollen. Interessant ist die Ansicht, dass man jetzt Megabytes einen emotionalen Wert geben möchte. Dieses Bildnis hab ich das letzte Mal von der Musikindustrie gehört: SZ: Das sagen Sie, weil Ihre Industrie am meisten darunter leidet. Verwaayen: Ja, wir verkaufen Megabytes, aber niemand kann sich vorstellen, was ein Megabyte ist. Wir müssen diesem Nichts einen emotionalen Wert geben, zum Beispiel, indem wir es ermöglichen, dass man überall in der Welt seine Familie auf den Bildschirm holen kann. Dann hat ein Megabyte einen fühlbaren Wert. Dann ist jeder bereit, dafür zehn Cent auszugeben. Wir müssen solche neuen Dienste finden, die attraktiv genug sind, um damit Geld zu verdienen. Und auch ein anderes Bild ist wieder dabei: Die Netzkapazitäten reichen nicht! SZ: Der Kunde will Videos und Bilder versenden, Sie wollen dafür Geld sehen. Läuft das auf ein Internet der zwei Geschwindigkeiten hinaus, ein kostenloses langsames und ein hochwertiges teures? Verwaayen: Die Debatte um die Netzneutralität gibt es nur, weil die Kapazitäten nicht reichen. Stocken wir die Kapazitäten massiv auf, ist das kein Thema mehr. Wir müssen Netze für Videoverkehr bauen, die auch interaktiv sind. Das wird eine Wissensgesellschaft schaffen. Der Arzt, der Ihre Röntgenaufnahme analysiert, sitzt künftig vielleicht nicht mehr in Ihrer Heimatstadt, sondern in Indien. Und Sie konsultieren ihn online. Die Netzkapazitäten sind aktuell ein Running-Gag in der Arbeitsgruppe Netzneutralität der Enquete-Kommission im Deutschen Bundestag. Viele Industrievertreter reden davon, aber niemand kann das beweisen. Selbst wenn man die Industrie nach belastbaren Zahlen fragt, kommt da nichts, was nicht sofort in sich zusammen fällt. Und solange mir und anderen dort keine Belege für diese These vorgelegt wird, glauben wir die Behauptung einfach nicht und kommen u.a. deshalb auch zu ganz anderen Schlußfolgerungen in dieser Debatte. Aber die Industrie wiederholt die Behauptung mantraartig und viele Politiker glauben das, weil es ja oft genug gesagt wurde.
January 19 2011, 10:42am | Comments »
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Die CSU-Netzpolitik
http://www.netzpolitik.org/2011/die-csu-netzpolitik/
Von @karpfenpeter gibt es diese Infografik anläßlich der CSU-Ankündigung, die Vorreiterrolle in der deutschen Netzpolitik übernehmen zu wollen:
@publictorsten hat übrigens ein Preview der Rede von Horst Seehofer zum Thema “Mein Internet” gefunden.
January 14 2011, 7:50pm | Comments »
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Netzneutralität: Was hat die FCC da eigentlich “geregelt?”
http://www.netzpolitik.org/2010/netzneutralitat-was-hat-die-fcc-da-eigentlich-geregelt/
Abigail Phillips von der EFF hat sich durch die gerade von der FCC veröffentlichten 200 Seiten der “Regelung” zur Netzneutralität gequält. Über viele Einzelheiten wurde im Voraus spekuliert, und die Spekulationen schienen auf den ersten Blick bestätigt. Leider bestätigen sie sich auch auf den zweiten Blick. Hier die Übersicht:
Kabelloses Internet. Hier gelten kaum Einschränkungen: So lange die Anbieter den Zugriff auf alle legalen Inhalte und Apps zulassen, insbesondere auch auf die von Konkurrenten, ist alles okay. Noch nicht einmal die Regel gegen “unangemessene Diskriminierung” greift – die Eingriffe müssen nur “transparent” gemacht werden. Insbesondere im Hinblick darauf, dass kabellose Netzzugänge in Zukunft noch an Bedeutung gewinnen werden, ist frustrierend, dass hier keinerlei Netzneutralität auch nur im Ansatz vorgeschrieben wird. Siehe auch: Verizon/Google und “Der Markt wird’s schon richten.” Illegale Inhalte. Alle Regeln gegen Blockaden beinhalten die Beschränkung auf “legale Inhalte.” Sperren und Zensuren sind also weiterhin Tür und Tor geöffnet, sobald der Verdacht einer illegalen Aktivität wie Urheberrechtsverletzung im Raum steht. Siehe auch: Radikal/XS4all, Comcast oder zum Beispiel Wikileaks. Angemessenes Netzwerkmanagement. Wird zugelassen, so lange nicht blockiert oder unangemessen diskriminiert wird. Der Rest ist Auslegungssache. Die Gefahr, dass die Ausnahme zur Regel wird, besteht nicht nur, sie wird billigend in Kauf genommen. Siehe auch: Comcast oder iPlayer. Sonderdienste. Werden zugelassen, und zwar ohne Anti-Diskriminierungsregeln und ohne nähere Definition, was so ein Sonderdienst sein könnte. Siehe auch: Internet, Schminternet. Priorisierung gegen Bezahlung. Die FCC schreibt ausdrücklich, dass priorisierte Behandlung des Traffics eines (mehr) zahlenden Anbieters keine “unangemessene Diskriminierung” des Traffics von nicht (oder weniger) zahlenden Anbietern darstellen würde. Selbst wenn, wären solche Absprachen schwer im Wirrwarr der Peering- und sonstigen Verträge der verschiedenen Provider festzustellen oder technisch nachzuweisen. Siehe auch: Comcast kürzlich.
Fazit: Die Regelung begegnet kaum dem Problemen der Netzneutralität, und erschwert durch ihre reine Existenz das Finden besserer Lösungen: Die Angelegenheit ist ja jetzt “geregelt”. Die traditionell (und auch aus guten Gründen) FCC-kritischen Amerikaner befürchten außerdem dass jetzt, da man die FCC einmal ans Internet herangelassen hat, mit weiteren unsinnigen und kontraproduktiven Regulierungen zu rechnen ist.
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December 24 2010, 3:02am | Comments »
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WikiLeaks oder das Ende der Heimlichkeit
http://www.netzpolitik.org/2010/wikileaks-oder-das-ende-der-heimlichkeit/
Alle reden von den schönen neuen Möglichkeiten der Kommunikationstechnologien (ICT) und des Internets. Regierungen preisen Modelle moderner Regierungsführung (eGovernment) und den neuen Umgang mit der Bürgerschaft. Das soll Zugang, Transparenz und Rechenschaftspflicht in der Demokratie verbessern. In der Schweiz gibt es seit 1998 eine – inzwischen überarbeitete – bundesrätliche Strategie zur Informationsgesellschaft, die das Land aufs digitale Zeitalter vorbereiten soll (Bakom, 2006). Auch andere Länder wetteifern inzwischen um die Spitzenplätze bei den technischen Infrastrukturen wie Breitband, neuen Zugangsmöglichkeiten und Konzepten für Open Government. Bereits 1991 wurden durch Initiativen wie die National Information Infrastructure (NII) oder den später von Al Gore gerühmten Information Superhighway die Grundlagen gelegt für neue Verheissungen von gouvermentaler Offenheit. Immerhin war es die Clinton-Gore-Regierung (1993-2001), die dem Weissen Haus erstmals eine Website verpasste und die US-Administration aufs Internet-Zeitalter einschwor. Im Juli 1996 erliess Präsident Clinton die regierungsamtliche Verordnung 13011 zur Federal Information Technology, die jedes Führungsorgan von Bundesstellen „zum vollen Gebrauch von Informationstechnologien für den einfachen Zugang zu Amts-Informationen für die Öffentlichkeit“ verpflichtete (US Government Info).
Mit der Dynamik des Internets wuchsen auch die Ansprüche und Ankündigungen insbesondere der angelsächsischen Regierungen. Kein hehres Ziel konnte hochgesteckt genug sein. Und Open Government als Synonym für die Öffnung von Regierung und Verwaltung gegenüber der Bevölkerung und der Wirtschaft wurde bald zum Lieblingsanliegen zeitgemässer Regierungsführung – so auch für die Obama-Regierung: “Meine Verwaltung hat sich zu einem noch nie dagewesenen Grad an Offenheit der Regierung verplichtet. Wir werden zusammen arbeiten, um das öffentliche Vertrauen zu sichern und ein System von Transparenz, öffentlicher Teilhabe und Zusammenarbeit zu schaffen. Offenheit wird unsere Demokratie stärken und Funktions- wie Leistungsfähigkeit der Regierung fördern.” (Obama, 2010). Auf der Webseite des Weissen Hauses werden diverse Rezepte für die neue Verwaltungspraxis feilgeboten, wie “die nächste Generation von Bürgerkonsultationen” und dergleichen mehr. Zugang als Regelfall Wer bis anhin noch über kein Öffentlichkeitsgesetz nach amerikanischem oder schwedischem Vorbild verfügte, hat das zuletzt nachgeholt. In den USA haben BürgerInnen bereits seit 1966 das Recht, Zugang zu amtlichen Dokumenten zu erhalten, in Schweden und Finnland gilt dieses Grundrecht bereits seit 1766 (Mustonen, 2006). Die Regierungen von Deutschland und der Schweiz haben solche Privilegien ihrem Staatsvolk erst 2005 und 2006 gewährt (Wikipedia-Übersicht). Und mit diesen Öffentlichkeitsgesetzen wurde das vormalige Prinzip amtlicher Vertraulichkeit zur Ausnahme, der Zugang nunmehr zum Regelfall für die Öffentlichkeit erklärt – was in beiden Ländern bis heute allerdings nur unzureichend bekannt wurde. Was nach verbreiteter Wahrnehmung bislang nur Medienschaffenden, Amtspersonen oder Geheimdiensten möglich war, soll im Informationszeitalter endlich zum bürgerlichen Allgemeingut werden. Falls es in der Vergangenheit dennoch zu Löchern und Lecks bei der amtlichen Vertraulichkeit kam, war das meist ein Glücksfall für demokratische und freiheitlich verfasste Systeme. Und die Medien wurden dabei jeweils ihrem Auftrag als vierte Gewalt gerecht. Die Klassiker in der jüngeren Geschichte waren: SPIEGEL-Affaire (1962), die Pentagon-Papers über die amerikanische Kriegsführung in Vietnam (1971), der Watergate-Skandal, der US-Präsident Richard Nixon das Amt kostete (1974), die Iran-Contra-Affaire (Irangate 1986), die Barschel-Affaire (1987), der Fichen-Skandal als Synonym für einen Schnüffelstaat (1989), der Abu-Ghuraib-Folterskandal während des Irak-Kriegs (2004-06) und einige Scheusslichkeiten mehr (Hinweise unter den Quellen). Gemeinsam war all diesen amtlichen Verfehlungen eine ganze Reihe von Missbräuchen von Regierungsvollmachten, die ohne Informanten und gewissenhaft recherchierende Medienredaktionen nie ans Licht der Öffentlichkeit gekommen wären. Die Urheber oder Whistleblowers nahmen dabei bisweilen ein erhebliches Risiko für Leib und Leben in Kauf. Und bislang bestand allem Anschein nach weitgehend Einigkeit, dass gerade solche Enthüllungen und Veröffentlichungen die besondere Stärke rechtsstaatlicher Systeme ausmachen. Staatsräson gegen Informationsfreiheit Doch mit den jüngsten Enthüllungen der Plattform WikiLeaks scheint dieser Konsens dahin. Einige Kritiker argwöhnen, dass die Verbreitung von US-diplomatischen Noten oder Einschätzungen über das politische Spitzenpersonal verschiedener Länder nur die Neugierde einer einschlägigen Leserschaft an Infotainment befriedige, zweifelhafte Instinkte des Boulevards bediene, jedoch sonst kaum von substanziellem öffentlichen Interesse sei. Andere Beobachter wittern gar eine “Entmystifizierung der Diplomatie” oder das Ende solch vertraulicher Sondierungen (Kurbalija, 2010). Doch die wütenden Reaktionen stehen in keinem Verhältnis zu den Ursachen und verkennen meist die Wechselwirkung von Anlass und Konsequenz. Wenn als vertraulich eingestufte Informationen plötzlich unkontrolliert und ungefiltert an die Öffentlichkeit gelangen, heulen – sich offen gebärdende – Regierungen wie die Obama-Administration plötzlich auf und reklamieren eine Art Ausnahmezustand. WikiLeaks-Mitbegründer Julian Assange wird wie ein Staatsfeind gejagt und verfolgt, rechtsstaatliche Gemeinplätze wie die Unschuldsvermutung sind ausser Kraft gesetzt. Regierungen machen ihren geballten Einfluss und Druck geltend, um die verräterische Plattform zu zerschlagen. Und vorgeblich unabhängige Wirtschaftsunternehmen machen sich dabei zu Komplizen: Amazon, Mastercard, Visa und das elektronische Zahlungssystem PayPal annullieren ihre Standard-Dienstleistungen für WikiLeaks – während sie so fragwürdige und offen rassistische Vereinigungen wie den amerikanischen Ku-Klux-Klan ungeniert weiter bedienen (Conradi/Kuhn, 2010). Auch die PostFinance hat dem Druck brav nachgegeben und ein Konto von Assange gesperrt, angeblich wegen falscher Angaben zu dessen Domizil, was man offenbar aber erst jüngst bemerkte (Schodl, 2010). Lediglich SWITCH, die Schweizer Registrierungsstelle für .ch Internetadressen, widerstand dem vermehrten Druck auf Internet-Service-Provider (ISP) und lehnte es ab, den Domain-Name Wikileaks.ch „ohne richterliche Verfügung zu blockieren“ (Switch, 2010). Im neu entbrannten Cyber-Krieg zwischen Befürwortern und Gegnern von Wikileaks sind inzwischen die Fronten, Koordinaten und Verhältnismässigkeiten verrutscht. So beispielsweise die nüchterne Feststellung, wonach WikiLeaks lediglich eine – von vielen – zeitgemässen Internet-Plattformen oder ein Medium ist, das ihr zugespielte Informationen an renommierte Medien-Institutionen verbreitet (New York Times, Guardian, SPIEGEL, Le Monde, El Pais u.a.), wo diese von erfahrenen Medienprofis sorgfältig verifiziert und veröffentlicht werden. Doch die amtliche Wut trifft weniger Fehlleistungen, Zuträger und Löcher in den Regierungsstellen und ebenso wenig die etablierten Medien-Redaktionen, sondern den Übermittler (Intermediator) und Boten – als wäre der Tatbestand der Hehlerei schlimmer als der eigentliche Raub. Und beim öffentlichen Schlagabtausch über WikiLeaks geht es weniger um Grundrechte wie Meinungs- und Informationsfreiheit (Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte), sondern um die gute alte Staatsräson, die auch totalitäre Musterländer wie China nach Belieben als Allzweckwaffe gebrauchen. Eigentlich geht es beim jüngsten Cyber-War nicht mehr um Anspruch und Wirklichkeit von Regierungshandeln, herkömmliche Abwägungen zwischen Rechtsgütern (nationale Sicherheit, Staatsräson versus Kontrolle oder öffentliches Interesse), sondern schlicht um die Einsicht, dass die klassische Heimlichkeit im Informationszeitalter ein Widerspruch in sich ist. Wolf Ludwig (ist Medienjournalist in Neuchâtel mit Schwerpunkt neue Medien und Internet Governance)
December 23 2010, 11:11am | Comments »
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Telkos-Traum: Zukunftsszenario ohne Netzneutralität
http://www.netzpolitik.org/2010/telkos-traum-zukunftsszenario-ohne-netzneutralitat/
Die Debatte um Netzneutralität spielt oft in der Zukunft. Debattiert wird, welche technischen Szenarien möglich sein werden, und wie man regulativ darauf reagiert. Die beiden Technikzulieferer Allot Communications und Openet, beide beliefern u.a. Verizon und AT&T in den USA (Keine Ahnung, ob die auch Technik für deutsche Telkos liefern?), haben in einem Web Seminar ein neues Produkt präsentiert, was ein technisches Szenario für die Zukunft sein kann. Wired wurde eine Powerpint-Päsentation mit dem Titel “Managing the unmanageable: monetizing and controlling OTT applications” (PDF) zugeschickt. Hier ist der dazu gehörige Artikel: Mobile Carriers Dream of Charging per Page. Die Idee dahinter ist recht simple: Einfach mal mit Deep-Packet-Inspections den kompletten Datenverkehr abhören und für einzelne Services Geld verlangen. Ist doch viel “gerechter”, wenn jeder nur das zahlt, was man tatsächlich nutzt, ist wohl die Argumentation. In der Grafik sieht man ein mögliches Bezahlmodellszenario. Nach diesem Modell zahlt ein Nutzer 2 Cent für jedes MB Facebook-Traffic, Skype kostet 3 Euro / MOnat extra, ein bandbreitenlimitierter Zugang zu Youtube kostet 50 Cent, wer schneller Videos haben möchte, kann sicherlich noch mehr Geld bezahlen, damit die Videos nicht mehr ruckeln. Eine tolle Idee ist auch die Einführung einer Happy-Hour, die quasi im Produkt eingebaut ist. Damit könne man die Internetnutzung aus Peak-Zeiten in Nebenzeiten verteilen. Nachts kostet alles nur die Hälfte!
Kommt alles bekannt vor? Seit einigen Jahren gibt es diese Grafik von Seiten der Netzneutralitätsbefürworter in den USA, die immer eher ein kleines Horrorszenario ausmalte für die Zeit, wo das Internet von den Telekommunkationsunternehmen zum Kabelfernsehen 2.0 umgebaut wird. Die aktuelle Präsentaton geht genau in die Richtung. Und ist keine Satire mehr, aber in kleinen Teilen auch schon Realität bei uns, wo T-Mobile z.B. Skype und andere VOIP-Services nur gegen Aufpreis zulässt. Ist dass das Internet, was wir wollen? Wired zitiert die Netzneutralitätsforscherin Barbara van Schewick vom Stanford Center for Internet and Society:: These models are bad from a public policy perspective. By imposing a higher price on the bandwidth needed for certain applications, the network providers effectively tax these applications, which may lead people to use them less than they normally would. This is bad for users because they cannot use the Internet in the way that is most valuable for them. This is bad for affected application providers because their market shrinks: They lose all those customers who would have used the application at the normal price of Internet transport, but who are not willing to pay the additional tax. But from the network provider’s perspective this pricing scheme increases their profits.
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December 19 2010, 10:42am | Comments »
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