Aus einer eher unscheinbaren Meldung aus dem Bayernteil der gestrigen Ausgabe der Süddeutschen Zeitung (SZ vom 13.10.2011, S. R 17) ergibt sich, dass das bayerische Landeskriminalamt mittlerweile eingeräumt hat, den “Bayerntrojaner” seit Anfang 2009 in insgesamt 22 Fällen eingesetzt zu haben, wobei 12 Fälle allein auf das laufende Jahr entfallen. Das bedeutet zunächst, dass es weit mehr als die fünf Fälle gibt, die die Staatsregierung zunächst gegenüber dem Landtag zugegeben hat. Hier zeigt sich zunächst, dass die Staatsregierung eine parlamentarische Anfrage der Grünen vom 25.03.2011, woraufhin zunächst nur vier Fälle eingeräumt wurden, unzutreffend beantwortet hat. Die Staatsregierung hatte dann im Juni 2011 fünf Fälle eingeräumt, was sich ebenfalls nicht mit den jetzigen Auskünften des LKA deckt. Entweder hat also die Staatsregierung die Öffentlichkeit und den Landtag falsch informiert oder ist selbst vom LKA falsch informiert worden. Beides ist nicht akzeptabel. Die jetzt eingeräumten 22 Fälle beziehen sich nach dem Bericht der SZ auf solche Ermittlungen, bei denen zusätzlich zur Quellen-TKÜ alle paar Sekunden heimlich Browser-Screenshots angefertigt und an das LKA geschickt wurden. Das ist besonders pikant, da das Landgericht Landshut genau diese Praxis bereits mit Beschluss vom 20.01.2011 für rechtswidrig erklärt hat. Es ist auch juristisch evident, dass es sich hierbei um eine rechtswidrige Onlinedurchsuchung handelt, für die es keine Rechtsgrundlage gibt und die nach der Entscheidung des BVerfG die Grundrechte verletzt. Die bayerischen Behörden haben also den Beschluss des Landgerichts Landshut bewusst ignoriert und in voller Kenntnis der Rechts- und Verfassungswidrigkeit den Bayerntrojaner im Jahre 2011 weiterhin zum Einsatz gebracht und zwar in mindestens 12 Fällen. Die Behörden können sich hierfür auch dann nicht auf eine richterliche Gestattung berufen, und zwar selbst dann nicht, wenn ein Ermittlungsrichter eine sog. Quellen-TKÜ angeordnet haben sollte. Wie der Beschluss des Landgerichts Landshut – der den Wortlaut der richterlichen Anordnung des Amtsgerichts Landshut wiederholt – nämlich zeigt, ist die richterliche Anordnung explizit auf die Internettelefonie beschränkt. Im Beschluss heißt es wörtlich: “Unzulässig sind (…) das Kopieren und Übertragen von Daten von einem Computer, die nicht die Telekommunikation des Beschuldigten über das Internet mittels Voice-Over-IP betreffen.” Hierüber setzen sich das bayerische Landeskriminalamt und auch die Staatsanwaltschaften, die immerhin als sog. Herren des Ermittlungsverfahrens gelten, weiterhin gezielt hinweg. Diese bewusste Verletzung der Grundrechte ist von einer neuen Qualität und in dieser Form neu. Es war also keineswegs übertrieben, als Heribert Prantl in der SZ unlängst von einer neuen Form der Staatskriminalität sprach.
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Bayerntrojaner: Behörden setzen sich gezielt über das Recht hinweg
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October 14 2011, 10:24am | Comments »
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Audacity of Streaming
http://notes.computernotizen.de/2011/06/13/audacity-of-streaming/
Die GVU wedelt mit einem Damoklesschwert über den Köpfen der Nutzer von Kino.to und anderen Streamingseiten. Beim Streaming werden in der Regel Zwischenspeicherungen auf dem eigenen Rechner durchgeführt, um den Film störungsfrei wiedergeben zu können. Das ist rechtlich eine Kopie. Eine Kopie von einer illegalen Vorlage – worum es sich bei den Filmen über kino.to regelmäßig gehandelt hat – ist selbst auch immer illegal. Die Nutzung von illegalen Streams über illegale Portale wie kino.to ist somit selbst illegal. Die Diskussion, ob Kopien im Flash-Zwischenspeicher illegal sind, ist sicher juristisch hoch spannend. Aber ich glaube nicht, dass die GVU oder die Filmindustrie mittelfristig zu dem Mittel greifen, die Nutzer von Streaming-Portalen wie kino.to zu belangen. Ein Grund: der Schaden ist viel zu gering. Bei der Nutzung von Tauschbörsen lädt der Nutzer die Dateien, die er herunterlädt gleichzeitig wieder ins Internet hoch. So konnten die Rechteverfolger absurd anmutende Schadenssummen konstruieren, die als Abschreckung fungieren sollten. Doch was soll man für jemanden berechnen, der sich eine Folge von The Big Bang Theory angesehen hat? 2,49 € kostet die Folge im iTunes Store, aber das ist kein guter Vergleichspreis. Denn die iTunes-Datei steht mir zum beliebigen Ansehen bereit, dank iCloud sogar auf unterschiedlichen Geräten, auf dem HD-Fernseher genauso wie auf dem iPad. Was also kostet das einmalige Ansehen der einen Folge im Browser? 99 Cent? Nein, das ist der Preis für das Streamen eines ganzen Films bei iTunes. Also 30 Cent? Das klingt realistisch. Wenn Richter für diese Schadenssummer des eindeutig privaten nicht-gewerblichen Gebrauchs eines Trivialprodukts die IP-Adressen von Nutzern herausrücken, dann können wir das Telekommunikationsgeheimnis ganz abschaffen. Wichtiger aber ist: Woher weiß der Nutzer heute noch, was denn ein illegaler Stream ist? Ich hab kurz vor der Abschaltung nur einmal auf kino.to geguckt. Die direkt aufpoppende Sexcam-Werbung war sicher ein Indiz für ein unseriöses Angebot. Aber seien wir ehrlich: das Nachtprogramm der völlig legalen Privatsender sieht nicht besser aus. Argumentieren wir mit dem gesunden Menschenverstand: Ein Stream einer TV-Sendung völlig umsonst, das kann doch nicht legal sein? Oder um es mit dem §53 des Urheberrechts zu sagen: Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Doch was ist offensichtlich illegal? Muss der Nutzer annehmen, dass das, was in den USA auf Hulu.com legal ist, hierzulande offensichtlich illegal ist? Hier in Deutschland darf man US-Serien nur sehen, wenn man Apple dafür bezahlt. Oder Amazon. Punkt.
The Daily Show With Jon Stewart Mon – Thurs 11p / 10c
C#@k-Blocked Roundup – Yemen
Daily Show Full Episodes Political Humor & Satire Blog The Daily Show on Facebook
Hoppla, wie konnte ich also wagen, diese aktuelle Folge von “The Daily Show with Jon Stewart” hier in mein Blog zu packen? Ganz einfach: Es ist legal. Und wenn man hier klickt, bekommt man alle Southpark-Folgen umsonst auf den Rechner gestreamt. Warum ist das so? Weil die Sendungen von Comedy Central stammen, die offenbar ein Geschäftsmodell um die freie Verfügbarkeit der Streams gestrickt haben. Muss der Nutzer also immer ein Verzeichnis der Sender parat haben, die ihre Sendungen nicht streamen? Die auch nicht Mal eben bei Amazon ein paar Folgen kostenlos veröffentlichen, um die DVD-Verkäufe anzukurbeln? Nun – hier könnte man wiederum argumentieren: Kino.to war offensichtlich nicht Southpark.de. Einige Portale machen sicher kein Geheimnis draus, wie illegal sie doch sind. Was ist jedoch, wenn die Streamportale es nicht so offensichtlich machen, wie die Betreiber von Kino.to, die — so denn die Vorwürfe stimmen — vor allem mit dreistem Userbetrug Geld verdient haben. (Geile Girls in meiner Umgebung warten auf mich? Come on, ich wurde schon besser verarscht.) Ein Beispiel für ein besser gemachtes Portal ist Sidereel:
Professionelle Aufmachung, Präsenz bei Twitter und Facebook, Links zu Amazon, iTunes, CBS — woher soll der Nutzer sehen, ob das Portal illegal ist? Oder halblegal? Die Betreiber haben sogar Geld investiert, um den Nutzern Mehrwert zu bieten, statt sie wie bei kino.to zu verarschen. Jede Woche berichten Sidereel-Kommentatoren, was denn die Stars einer Serie aktuell so tun, welche Gerüchte diskutiert werden und welche Quoten die Serie eingespielt hat. Das ist ein Service, den deutsche Privatsender schon lange nicht mehr leisten. Ist einmal eine Serie gekauft, läuft sie halt in der Endlosschleife bis niemand mehr zusieht. Die redaktionelle Begleitung reicht offenbar schon lange nicht mehr, auch nur korrekte oder gar ansprechende Beschreibungen der Serien in das EPG oder in den Videotext zu packen. Sidereel wirkt da seriöser als Pro7. Woher soll der Nutzer also wissen, ob die Links auf Sidereel nach GVU-Interpretation legal oder illegal sind? Kurz zusammengefasst: die Bekämpfung der Nachfolger von Kino.to kann ein in die Länge gezogener Kampf werden, der aussichtsloser ist als der Krieg gegen Marihuana. Oder man schafft Konkurrenzangebote zu Hulu, die auch hierzulande abrufbar sind.
June 13 2011, 3:01pm | Comments »
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